Kosten & Abrechnung
Wenn du privat versichert bist, rechne ich meine Leistungen nach der Privatgebührenordnung RLP ab. Die Vergütung orientiert sich am Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, der zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart wurde.
Aktuell gültig: Hebammenhilfevertrag vom 01.11.2025 bis 31.12.2027
Das bedeutet für dich:
- Die Kosten werden – abhängig von deinem Tarif – von deiner privaten Krankenversicherung übernommen.
- Auch die Beihilfe erstattet die Leistungen in der Regel entsprechend ihrer jeweiligen Vorgaben.
- Du erhältst die Rechnung direkt von mir und reichst sie anschließend bei deiner Versicherung ein.
Deine individuelle Begleitung
Du bist gesetzlich versichert oder möchtest einzelne Leistungen unabhängig von deiner Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Dann kannst du alle meine Angebote selbstverständlich auch als Selbstzahlerin in Anspruch nehmen. Ob und in welchem Umfang deine Krankenkasse die Leistungen übernimmt, musst du mit deiner Krankenkasse abklären.
Mir ist wichtig, dass du die Begleitung erhältst, die zu dir und deiner persönlichen Situation passt – unabhängig von den Leistungen, die eine Krankenkasse vorgibt.
So entsteht Raum für individuelle Betreuung, ausreichend Zeit für deine Fragen und eine Begleitung, die sich an deinen Bedürfnissen orientiert.
Eine Investition in dich und dein Vertrauen
Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit deinem Kind sind besondere Lebensphasen. Eine individuelle Begleitung kann dir Sicherheit schenken, dein Vertrauen in dich selbst stärken und dich dabei unterstützen, deinen eigenen Weg zu gehen.
Du investierst nicht nur in eine Leistung, sondern in persönliche Unterstützung, Zeit, Vertrauen und eine selbstbestimmte Erfahrung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Selbstzahlerleistungen rund um Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit
Ich begleite Frauen und Familien individuell während der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Abrechnungspositionen des Hebammenhilfevertrages nach § 134a SGB V zum 1,8-fachen Satz gemäß der für Rheinland-Pfalz geltenden Privatgebührenregelung für Hebammenleistungen.
Wichtiger Hinweis
Die nachfolgenden Preise dienen der Orientierung. Je nach individuellem Betreuungsbedarf können zusätzliche Abrechnungspositionen, Zuschläge, Materialkosten oder Wegegelder anfallen. Maßgeblich für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Abrechnungspositionen und Vergütungsregelungen des Hebammenhilfevertrages nach § 134a SGB V.
Schwangerschaft, Wochenbettbetreuung und Stillberatung
30 Minuten 66,84 €
45 Minuten 100,26 €
60 Minuten 133,68 €
90 Minuten 200,52 €
bis 120 Minuten 267,36 €
Hausbesuche
Zusätzlich wird ein Wegegeld von 0,97 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.